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   BSG, 29.12.2010 - B 11 AL 30/10 BH   

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BSG, 29.12.2010 - B 11 AL 30/10 BH (https://dejure.org/2010,55105)
BSG, Entscheidung vom 29.12.2010 - B 11 AL 30/10 BH (https://dejure.org/2010,55105)
BSG, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - B 11 AL 30/10 BH (https://dejure.org/2010,55105)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG München - S 35 AL 545/04
  • LSG Bayern - L 9 AL 306/07
  • BSG, 29.12.2010 - B 11 AL 30/10 BH
 
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  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

    Auszug aus BSG, 29.12.2010 - B 11 AL 30/10 BH
    Denn durch die Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass derjenige, der die Arbeitsvermittlungsdienste der Beklagten nachfragt, zwar einen subjektiv-öffentlichen Anspruch auf deren Tätigwerden hat, dass sich dieser Anspruch aber nicht in der Form der Erfüllung eines Rechtsanspruchs auf eine nur allein richtige Handlung, sondern durch die der Beklagten verbleibende Wahl der dafür geeigneten Maßnahme verwirklicht; die Entscheidung über ein Vermittlungsbegehren ist demgemäß eine Ermessensentscheidung (vgl bereits zum Arbeitsförderungsgesetz: BSGE 58, 291, 297 = SozR 4100 § 14 Nr. 5; zu § 35 SGB III: BSGE 103, 134, 136 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1 RdNr 15).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus BSG, 29.12.2010 - B 11 AL 30/10 BH
    Vielmehr ist PKH auch dann zu versagen, wenn der Antragsteller letztlich nicht erreichen kann, was er mit dem Prozess erreichen will, wenn die Revision also im Falle ihrer Zulassung nicht zum Erfolg führen kann oder der Antragsteller selbst nach einer Zurückverweisung der Sache an das Landessozialgericht (LSG) unterliegen muss (stRspr, vgl ua BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2; BVerfG SozR 4-1500 § 73a Nr. 3).
  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 29.12.2010 - B 11 AL 30/10 BH
    Vielmehr ist PKH auch dann zu versagen, wenn der Antragsteller letztlich nicht erreichen kann, was er mit dem Prozess erreichen will, wenn die Revision also im Falle ihrer Zulassung nicht zum Erfolg führen kann oder der Antragsteller selbst nach einer Zurückverweisung der Sache an das Landessozialgericht (LSG) unterliegen muss (stRspr, vgl ua BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2; BVerfG SozR 4-1500 § 73a Nr. 3).
  • BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94

    Marokkaner - Rentenversicherungsbeitrag - Erstattung - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 29.12.2010 - B 11 AL 30/10 BH
    Vielmehr ist PKH auch dann zu versagen, wenn der Antragsteller letztlich nicht erreichen kann, was er mit dem Prozess erreichen will, wenn die Revision also im Falle ihrer Zulassung nicht zum Erfolg führen kann oder der Antragsteller selbst nach einer Zurückverweisung der Sache an das Landessozialgericht (LSG) unterliegen muss (stRspr, vgl ua BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2; BVerfG SozR 4-1500 § 73a Nr. 3).
  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

    Auszug aus BSG, 29.12.2010 - B 11 AL 30/10 BH
    Denn durch die Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass derjenige, der die Arbeitsvermittlungsdienste der Beklagten nachfragt, zwar einen subjektiv-öffentlichen Anspruch auf deren Tätigwerden hat, dass sich dieser Anspruch aber nicht in der Form der Erfüllung eines Rechtsanspruchs auf eine nur allein richtige Handlung, sondern durch die der Beklagten verbleibende Wahl der dafür geeigneten Maßnahme verwirklicht; die Entscheidung über ein Vermittlungsbegehren ist demgemäß eine Ermessensentscheidung (vgl bereits zum Arbeitsförderungsgesetz: BSGE 58, 291, 297 = SozR 4100 § 14 Nr. 5; zu § 35 SGB III: BSGE 103, 134, 136 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1 RdNr 15).
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